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Michael Straub
Akazienweg 5
14548 Schwielowsee

Haftungsausschluss

Die in unseren Internet-Seiten enthaltenen Informationen haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Dennoch können diese Informationen Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Deshalb schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden oder sonstige Konsequenzen, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, ausdrücklich aus.

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AGB

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere AGB soweit diese gesetzlich zulässig sind. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gültigen gesetzlichen Regelungen.

Geltung der Bedingungen

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge mit Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn FCW/IT-DL sie schriftlich bestätigt. Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer wird ausdrücklich widersprochen.

Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Druckfehler und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der FCW/IT-DL oder durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande.

Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes. Preiserhöhungen nach Vertragsschluß, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer weitergegeben werden.

Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Die FCW/IT-DL behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Barnachname oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen sind. Der FCW/IT-DL steht das Recht zu, einen in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Bankkonto der FCW/IT-DL endgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks und Überweisungen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist die FCW/IT-DL zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der FCW/IT-DL gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde und unstreitig ist.

Lieferungen

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition eigenem Fahrzeug. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann die FCW/IT-DL die Annahme verweigern. Die FCW/IT-DL ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer die FCW/IT-DL schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer vier Wochen.FCW/IT-DL liefert nach üblichem technischen Standard. Unwesentliche Abänderungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen bleiben FCW/IT-DL vorbehalten.

Abnahme

Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann die FCW/IT-DL schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die FCW/IT-DL berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Setzen einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Steht der FCW/IT-DL ein Schadensersatzanspruch zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, Stornierung oder Rücktritt, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die FCW/IT-DL einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der FCW/IT-DL. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die FCW/IT-DL gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Beim Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die FCW/IT-DL Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der FCW/IT-DL gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Gegenstand oder dem neuen Gegenstand an die FCW/IT-DL ab und verwahrt diese kostenfrei. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die FCW/IT-DL dem Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungerlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mir vorheriger schriftlicher Zustimmung der FCW/IT-DL eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der FCW/IT-DL beeinträchtigende Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig.

Gewährleistung

Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandlung/Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer muß der FCW/IT-DL etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die FCW/IT-DL frei von der Gewährleistungspflicht. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu erheben. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Für Waren, die die FCW/IT-DL nicht hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der FCW/IT-DL über. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeder Art aus.

Haftung

Die FCW/IT-DL übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherung der Hersteller und Vorlieferanten.Insoweit sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Schwielowsee. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Potsdam.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vereinbaren.